sektorale Strukturpolitik

sektorale Strukturpolitik
sektorale Wirtschaftspolitik, Sektorpolitik. 1. Begriff: S.St. bezeichnet die Gesamtheit aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die auf die Entwicklung der  sektoralen Wirtschaftsstruktur Einfluss nehmen.
- 2. Ziele: Allgemeines Ziel der s.St. ist es, die Richtung und/oder das Tempo des  sektoralen Strukturwandels zu verändern. Im Unterschied zur  Globalsteuerung zielt die s.St. somit auf die Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten einzelner  Wirtschaftszweige. Dabei kann es darum gehen, den marktgesteuerten Strukturwandel aufzuhalten oder zumindest abzubremsen. Dieses Ziel kennzeichnet man als Erhaltungspolitik oder auch als konservierende Strukturpolitik. Geht es umgekehrt darum, den Strukturwandel voranzutreiben und den Unternehmen die Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten zu erleichtern, so spricht man von Anpassungspolitik. Eine dritte mögliche Zielsetzung kann darin bestehen, den Strukturwandel, u.U. auch gegen die endogenen Kräfte des Marktes, in eine bestimmte Richtung zu lenken. Dies kann als Gestaltungspolitik umschrieben werden. In Deutschland sind Ziele und Aufgaben der s.St.
- anders als etwa bei der Wettbewerbspolitik oder der Konjunktur- und Wachstumspolitik – nicht gesetzlich geregelt. Im Jahr 1968 wurden allerdings von der damaligen Bundesregierung „Grundsätze der sektoralen Strukturpolitik“ formuliert, die weitgehend mit dem später von der OECD entwickelten Leitbild einer  positiven Anpassungspolitik übereinstimmen.
- 3. Träger: Auf Regierungsseite liegen die Kompetenzen für s.St. überwiegend bei den Wirtschaftsministerien, teilweise aber auch bei speziellen Ressorts wie Landwirtschaft, Verkehr, Technologie. S.St. wird sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene betrieben, daneben hat die Europäische Union (EU) zunehmend strukturpolitische Kompetenzen an sich gezogen. Die EU nimmt bes. Einfluss auf die s.St. über die  Agrarpolitik, die  Handelspolitik sowie bei Maßnahmen zu Gunsten „sensibler“ Wirtschaftsbereiche (Kohle, Eisen, Stahl, Textilien u.Ä.). Generell überwacht die EU nationale s.St. im Rahmen ihrer Beihilfenkontrolle. Andererseits beteiligt sich die EU an der nationalen s.St. durch Bereitstellung finanzieller Mittel für Fördermaßnahmen aus verschiedenen Strukturfonds ( Strukturpolitik der Europäischen Union). Hier kommen v.a. Teile des Agrarfonds (Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) zur Förderung von Investitionen zur Umstrukturierung ländlicher Räume sowie Mittel des  Europäischen Sozialfonds (ESF) für Umschulungsmaßnahmen bei Beschäftigten aus schrumpfenden Industrien in Frage.
- 4. Konzeptionstypen: Umfang und Intensität staatlicher Maßnahmen im Rahmen der s.St., v.a. hinsichtlich der relativen Bedeutung von Erhaltungs- und Gestaltungspolitiken, können nach dem vorherrschenden Konzeptionstyp der s.St. unterschieden werden. Eine stärker interventionistische Form der s.St., die deutliche Elemente der Strukturlenkung oder -gestaltung enthält, ist die Industriepolitik. Das Konzept der positiven Anpassungspolitik beschränkt sich dagegen vorwiegend auf die Verbesserung der marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um unternehmerische Anpassungsprozesse zu erleichtern.
- 5. Instrumente: a) Ordnungspolitische Instrumente: (1) Eingriffe in die Wettbewerbsordnung, z.B. Schutz vor ausländischer Konkurrenz durch Importbeschränkungen, zeitlich befristete Tolerierung kartellartiger Absprachen zwischen Unternehmen eines unter Strukturproblemen leidenden Wirtschaftszweigs (Strukturkrisenkartelle). Schaffung von wettbewerblichen Ausnahmebereichen durch  Regulierung. (2) Eingriffe in die Eigentumsordnung, z.B. Verstaatlichung Not leidender, nicht mehr wettbewerbsfähiger Unternehmen.
- b) Prozesspolitische Instrumente: (1) Festlegung von Produktionsmengen, Preisen oder auch Beschränkung von Produktionskapazitäten. Als direkte Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungsautonomie mit marktwirtschaftlichen Prinzipien an sich unvereinbar, werden solche Instrumente im Zusammenhang mit anderen marktlenkenden Maßnahmen dennoch eingesetzt (z.B. garantierte Absatzmengen in der  Agrarpolitik, Gewährung staatlicher Beihilfen an die Stahlindustrie innerhalb der EU nur bei Einhaltung nationaler Produktionsquoten). (2) Begünstigung einzelner Sektoren durch Verbesserung der Absatzbedingungen. Dies kann, innerhalb enger Grenzen, durch die Nachfrage des Staates geschehen (z.B. Förderung der Bauwirtschaft durch staatliche Bauaufträge). Die volkswirtschaftliche  Nachfragestruktur kann durch selektive steuerliche Maßnahmen (z.B. Reduzierung bestimmter Verbrauchsteuern) beeinflusst werden. Förderung des Absatzes inländischer Produzenten durch Schutz vor Importkonkurrenz über die Erhebung von Zöllen (innerhalb der EU nicht möglich, nach den Regeln des  GATT auch gegenüber sonstigen Staaten nur noch sehr begrenzt einsetzbar); Förderung des Auslandsabsatzes ( Exportförderung). (3) Verbesserung der Angebotsbedingungen, v.a. durch Entlastung der Unternehmen bei den Produktions- und/oder Investitionskosten ( Wirtschaftsförderung). Eine Verbesserung der Angebotsbedingungen kann auch durch die  Infrastrukturpolitik des Staates oder andere staatliche Vorleistungen, z.B. in den Bereichen Forschung und Entwicklung, bewirkt werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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